15.06.2018 | Im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber den Arbeitgeberbeitrag auf 7,3 Prozent eingefroren.
Die Versicherten, also Arbeitnehmer und Rentner zahlen ebenso 7,3 Prozent, haben aber den Zusatzbeitrag alleine zu tragen.
Dieser Zusatzbeitrag betrug im Jahr 2005 0,9 Prozent und ist im Jahr 2016 auf 1 – 1,1 Prozent, je nach Krankenkasse, gestiegen.